AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB umfassen Bestellungen bzw. Verkauf von Artikel für den Bereich Türtechnik, automatische Fluchtwegsysteme, Schlossereiartikel und RWA-Anlagen.

1. Allgemeines
Allen Geschäften liegen unsere nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, besonders widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.

2. Angebote und Vertragsbschluß
Alle unsere Angaben und Angebote in unserer Preisliste sind freibleibend. Der Besteller ist an seinen Bestellungen (Angebot) 10 Tage gebunden. Durch unsere Auftragsbestätigung gilt die Bestellung als angenommen.

Besteller, welche in fremdem Namen Leistungen und Waren bestellen, haften gesamtschuldnerisch neben dem Besteller für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Auftrag. Die zur Ausarbeitung übergebenen Unterlagen müssen alle nötigen Informationen und Beschreibungen enthalten.

3. Preise
Die Preise verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzl. MwSt. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten sind nicht enthalten. Für gelieferte oder uns überlassenen Vorlagen und Werke können auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bzw. Bestellers Versicherungen abgeschlossen werden.

5. Liefertermin und -fristen
Wir bemühen uns vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Bei Lieferterminüberschreitung besteht jedoch erst dann ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers, wenn eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Ersatzansprüche aus mittelbarem oder unmittelbarem Schaden sind ausgeschlossen, außer durch von uns verursachter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter Terminüberschreitung. Bei nicht von uns zu vertretenden unvorhergesehenen Ereignissen außerhalb unserer Macht oder bei einem unserer Vorlieferanten, insbesondere bei Betriebsstörungen, Verkehrshindernissen oder Streiks, können wir die Lieferung um die Dauer des Verzuges und einer angemessenen Anlaufsfrist verlängern, oder vom noch nicht erfülltem Teilvertrag zurücktreten. Diese Regelung tritt auch dann in Kraft, wenn die Ereignisse bereits während eines Lieferverzuges eintreten. Der Auftraggeber und Kunde kann hieraus keinerlei Schadensersatzansprüche herleiten.

6. Gefahrenübertragung
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers/Empfängers. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes übernehmen wir keine Haftung. Kunden die auf eigene Rechnung eine Transportversicherung die über die Haftung des Transportunternehmens bzw. Spediteurs hinausgeht wünschen, müssen dies vor dem Versand schriftlich mitteilen.

7. Gewährleistung
Etwaige Mängel sind unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Wareneingang schriftlich geltend zu machen. Versteckte Mängel, die auch nach sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt wurden, sind uns nach ihrer Feststellung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Auftreten von Mängeln an unseren Produkten sind wir nach unserer Wahl berechtigt Nachzubessern oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. Bei Sendungen die äußerlich sofort sichtbar beschädigt sind, ist es erforderlich ein Protokoll der Bahn oder Post bzw. eine Tatbestandsaufnahme des Spediteurs beizufügen. Der Empfänger muss uns Gelegenheit geben die beanstandete Ware zu besichtigen.
Schadensersatzansprüche auf Grund von Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch uns herbeigeführt. Eine Haftung für Nachfolge- oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist erlischt, wenn die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder verarbeitet oder Änderungen durch den Auftraggeber bzw. eines Dritten vorgenommen wurden. Firma haftet nicht für Fremderzeugnisse, treten jedoch unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse an den Besteller ab. Für Farbveränderungen bzw. Funktionseinbußen der Produkte infolge äußerer Einflüsse leisten wir keinerlei Ersatz.

8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das volle Eigentumsrecht an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.

9. Zahlung
Zahlungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung und Übersendung der Rechnung, ohne jeden Abzug per Scheck oder per Überweisung zu leisten. Wir sind berechtigt, bei Überschreiten dieser Zahlungsfrist nach vorheriger Mahnung unter Fristsetzung von 10 Tagen Zinsen in Höhe von 3 Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 6 Prozent zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren, nachweisbaren Verzugschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen
Als Erfüllungsort aus Lieferung, Ausführung und Zahlungen wird Ebersberg vereinbart. Gleiches gilt für den Gerichtsstand, für den Fall, dass beide Vertragspartner Vollkaufleute sind, oder ein Vertragspartner seinen Sitz bzw. Wohnsitz im Ausland bzw. ins Ausland verlegt hat.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam seien oder Lücken aufweisen sollten, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, von dem Zeitpunkt der Unwirksamkeit oder bekannt werden der Lücke, diese Klausel durch eine Klausel zu ersetzen, welche die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt. Im Zweifel ist heckner-internetoffice berechtigt, die wörtliche Formulierung dieser Klausel vorzunehmen.
Diese ABGs unterstehen dem Recht der BRD, insbesondere dem Urheberrecht und dem BGB, insbesondere dem Werksvertragsrecht.

Kontakt

HUMA Metallbearbeitungs GmbH
Rosenheimer Str. 37
85617 Aßling
Tel. 08092/86262 0
info@huma-gmbh.de

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